Fortbildung - warum?Die ReferentenGefahren im Alltag

Fortbildung – warum?

Der ARBEITSKREIS DATENSCHUTZ im Versicherungsvertrieb wurde bereits zu Beginn des Jahres 2016 gegründet. Ziel ist die umfassende und praxisbezogene Fort- und Weiterbildung von Versicherungsvertrieblern im Bereich des Datenschutzes.

Dieser Anspruch ergibt sich einerseits durch gesetzliche Regelungen, welche dies fordern. Andererseits liegt es im natürlichen Interesse jedes Maklers, seine wertvollen Datenbestände gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

Durch die aktuellen Gesetzesänderungen innerhalb der EU (EU-Datenschutz-Grundverordnung), wird es für Unternehmen noch wichtiger, das nötige Fachwissen dem eigenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Um dieses Ziel zu erreichen bietet der ARBEITSKREIS DATENSCHUTZ im Versicherungsvertrieb spezielle Seminare an. In diesen erfahren die Teilnehmer welche gesetzlichen Bestimmungen für ihr Unternehmen wirklich relevant sind und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können, ohne den täglichen Arbeitsfluss mehr als nötig zu beeinträchtigen.

Unsere Referenten verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen im Datenschutz und haben sich intensiv mit den täglichen Aufgaben im Versicherungsvertrieb beschäftigt. Somit ist eine solide und sehr praxisbezogene Aufbereitung der Seminarinhalte gewährleistet.

Mit der Seminarreihe werden 3 Ziele erreicht:

  • Alle Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das erworbenen Wissen umgehend im eigenen Unternehmen umzusetzen und es damit vor möglichen Abmahnungen und Strafen zu schützen.
  • Alle Teilnehmer werden intensiv mit dem Thema: Vertrieb von Cyber Risk -Versicherungen konfrontiert, um im eigenen Kundenkreis dieses Wissen in qualifiziertes Neugeschäft zu wandeln.
  • Auf Wunsch können Teilnehmer den fachpraktischen Leistungsnachweis (gegen zusätzliches Entgeld) zum „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ ablegen. Damit wäre der Absolvent berechtigt, als interner Datenschutzbeauftrager für das eigene, oder als externer für fremde Unternehmen gegen Honorar tätig zu sein.
    • Dafür wird eine Kooperationsvereinbarung mit der IHK-Potsdam vereinbart.

Gegenstand dieser angedachten Kooperationsvereinbarung zwischen der IHK und der MAKLERKONZEPTE GbR ist die gemeinsame Durchführung des IHK Lehrgangs im Rahmen der Produktmarke
IHK ■ Die Weiterbildung zum „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“.

Grundlage für den Lehrgang ist das bundeseinheitliche DIHK Curriculum „Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)“ nach Qualitätsstandards der IHK Organisation zu bundeseinheitlichen IHK-Zertifikatslehrgängen.

Abschluss:
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter (IHK)
Qualifizierung in Kooperation IHK Potsdam

Die Kosten für die Seminarreihe ist bundesweit förderfähig d.h. über die regionalen Handelskammern können auf Antrag beträchtliche Zuschüsse beantragt werden. Fragen Sie hier bitte gezielt nach!

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte unter kontakt@maklerkonzepte.com.

Ihr Team von Maklerkonzepte.com

Die Referenten

Unsere Referenten verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen im Versicherungsvertrieb sowie im Datenschutz. Somit ist eine solide und praxisbezogene Aufbereitung der Seminarinhalte gwährleistet.

Name: Rose Müller

Firma: Startklar – Rose Müller

Website: www.startklar-datenschutz.de

(Kurz-)Beschreibung Werdegang

Rose Müller, Jahrgang 1962, Diplom-Informatikerin (FH, Karlsruhe), Ausbildung zur zertifizierten Datenschutzbeauftragten (2010 und 2016, udis-zert 05141007).

Von 1986 bis 2010 Projektleiterin für Software-Entwicklungsprojekte in einem großen deutschen Softwarehaus. Seit 2010 selbständig als externe Datenschutzbeauftragte.

Mitglied im BvD (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands) e.V.
Beirätin im VSAV (Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler) e.V.

 

Name: Kevin Peter

Firma: Selbständiger Berater

Website: www.kemian.de / www.was-ist-datenschutz.de

(Kurz-)Beschreibung Werdegang

Kevin Peter, Jahrgang 1983. Studierte Informatik (Diplom) an der Universität Leipzig und berät seitdem Unternehmen in allen Fragen zum Thema IT-Sicherheit und IT-Prozessoptimierung (ISO 9001). Es folgten die Weiterbildungen zum Zertifizierten Datenschutzbeauftragten (DSB TÜV-Süd), Zertifizierten Datenschutzauditor (DSA TÜV-Süd) und Zertifizierten Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell (udisZert).

Seit 2006 entwickelt er als externer Datenschutzbeauftragter Lösungen für Mittelständische Unternehmen, z.B. aus den Bereichen der Energiewirtschaft und Automobilindustrie. Im Jahr 2016 erfolgte zusätzlich eine Kooperation mit der DEKRA in deren Auftrag er bis heute tätig ist.

 

Name: André Molter

 

(Kurz-)Beschreibung Werdegang

André Molter, Jahrgang 1969. Er hat eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann (IHK) abgeschlossen und später Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Versicherungsrecht studiert. Als freiberuflicher Rechtsanwalt hat er anschließend für die Kanzlei Michalis in Hamburg gearbeitet und einen Lehrgang zum Fachanwalt für Versicherungsrecht abgeschlossen. Von 2006 bis 2019 war er als Rechtsanwalt und Syndikus für den Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) tätig. Berufsbegleitend hat er die Fortbildung zum geprüften Versicherungsmakler (BWV) abgeschlossen. Er leitet u.a. einen verbändeübergreifenden Arbeitskreis Datenschutz und wirkt im Arbeitskreis Beratungsprozesse, dort insbesondere in der Expertengruppe Recht mit.

Mitglied in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg

Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg e.V.

Name: Mark Baier

Firma: Triple S – Mark Baier

Website: www.awarenesstrainer.de

(Kurz-)Beschreibung Werdegang

Mark Baier, Jahrgang 1975. Informatik – Studium (Schwerpunkt Digitale Medien). Security Management – Studium (Schwerpunkt Informationssicherheit). Ausbildung zum Verhaltens- und Kommunikationstrainer.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit besteht in der Konzeption und Umsetzung von Internet-Präsenzen, Awareness-Kampagnen und Sicherheitsmaßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist die Beratung & Schulung von Mitarbeitern hinsichtlich arbeits- und organisationspsychologischer Aspekte.

Mitglied im Arbeit, Bildung und Forschung e. V.

Gefahren im Alltag

1. Cyberkriminalität
Diese Gefahr wird immer ernster, die Angriffe auf Homepages und Sever nehmen jeden Tag zu.
Konnte man sich als kleineres Unternehmen vor ein paar Jahren noch in der trügerischen Sicherheit wiegen, dass sich kein Hacker für einen interessiere, kann es heute wirklich jeden treffen: vom privat bloggenden Schüler über klein- und mittelständische Unternehmen bis hin zu riesigen Unternehmen wie Facebook, Siemens oder RWE.
Die Gründe für solche Angriffe sind unterschiedlichster Art. Teils geht es um Spionage oder Erpressung, teils um reine Geltungssucht oder den Datenklau zwecks weiterer krimineller Aktivitäten.
Und nur selten muss man sich wirklich einen Hacker am anderen Ende der Leitung vorstellen, der gerade versucht, in Ihre Computer einzudringen. Nein, die Realität ist viel fader, weil automatisiert. Da laufen unzählige Skripte und Bots, die die Angriffe automatisch und teils willkürlich ausführen. Gerade das ist auch der Grund, warum es selbst die kleinste Webseiten treffen kann.
Helfen Sie Ihrem Unternehmen mit praktischen und machbaren Handlungsempfehlungen um diese latente Gefahr bestmöglich zu minimieren.

2. Website
Ohne Webseiten geht heutzutage gar nichts mehr. Aber um die Webseite Ihres Unternehmens datenschutzfreundlich zu betreiben, benötigen Sie oft umfangreiches technisches Hintergrundwissen und müssen weit mehr beachten als die Angaben im Impressum und eine Datenschutzerklärung.
Ob Ihre Webseite mit WordPress, Typo3 oder Joomla oder aus reinem html-Code gebaut wurde, ist für den Webseitenbesucher unerheblich, sofern er die gewünschten Informationen findet. Für Ihr Unternehmen ist das allerdings nicht egal. Denn vor allem die populären Systeme bieten viele Möglichkeiten, mit personenbezogenen Daten zu arbeiten, und werden deshalb gern von Internet-Ganoven unter Beschuss genommen.
Automatisiert versuchen sie sich Zugang zu verschaffen, Werbung zu platzieren oder Daten von Besuchern mit Schadsoftware – z. B. Erpressungstrojanern – zu infizieren.

3. Email
Täglich Viele hunderte eMail bekommen ihre Innendienstkräfte von Kunden, Gesellschaften und vielen anderen Adressaten. Oft mit Anhängen, wie Dokumenten, Dateien, Listen, Scans und Fotos.
Wissen alle Mitarbeiter immer ganz genau was sich tatsächlich dahinter verbirgt?
Unwissenheit und Unachtsamkeit sind die Hauptursachen für das Öffnen von Schadsoftware, die sich meist hinter solchen Anhängen verbirgt. Ein blindes Urvertrauen, es werde schon gut gehen bzw. alle Viren würden von der eigenen Sicherheitssoftware erkannt, ist ein Risiko für die gesamte Datenstruktur im Unternehmen.
Ein falscher Klick, das Öffnen einer vermeintlich unkritischen Datei und die schädliche Software verbreitet sich im System. Selten mit sofortiger, sichtbarer Wirkung wie bei der WannaCry-Randsomware. Häufiger unsichtbar und unauffällig im Hintergrund, unbemerkt wird Ihr Computernetzwerk fremdgesteuert und ausspioniert.

4. Handlungsvorschriften
Was ist zu tun, wenn das eigene Unternehmen von einem Hackerangriff betroffen ist, oder eine Schadsoftware auf der Datenbank sein Unwesen treibt?
Hier gilt es sofort zu handeln um den Schaden zu begrenzen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Denn das kann neben dem geschäftlichen Verlusten, zu empfindlichen Strafen führen.
Der einzige Weg dies zu vermeiden ist u.a. eine umgehende Selbstanzeige bei den zuständigen Behörden abzugeben.